Wir versuchen jeweils aktuell auf der Basis der öffentlich verfügbaren Verordnungen und ohne Gewähr auf Vollständigkeit zu informieren, wobei die „Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ sowie die „Radsportspezifischen Übergangsregeln“ des DOSB sowie BDR zu beachten sind. Das Corona-Gremium des BDR informiert aktuell zum Schutz aller,
