An alle Trainer, Betreuer und Sportler in Württemberg
aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der BDR zum Schutz von Kindern und Jugendlichen klare Regeln erlassen hat, wie lange die Renndauer und Streckenlängen sein dürfen.
Der Veranstalter und die Meldenden tragen die Verantwortung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesem Sport.
Ggf. muss der Vereinsvorstand, Sportverantwortliche oder Veranstalter den Eltern oder Sportlern klar machen, dass es hier um die Gesundheit der Sportler geht.
Ich bitte darum die Regeln zu beachten und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Mit sportlichen Grüßen
Frank Durst
MTB Kommission Württemberg
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Quelle: Württembergischer Radsportverband e.V. – zum Bericht