Duisburg – Bekanntmachung der Beiträge für Einzelmitglieder im Radsportverband NRW für 2021. Die folgende Übersicht gibt die Beiträge für Einzelmitglieder im Radsportverband NRW ab 2021 bekannt: Gebühren Einzelmitglieder ab 2021 Der Beitrag ist wie immer durch vorab Überweisung bis zum 28.02.2021 zu entrichten. gez. Uwe Richert, Geschäftsstelle
Quelle: Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. – zum Bericht