Die Niedersächsische Landesregierung hat die „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus“, die ab 02.11.2020 gelten, veröffentlicht. Die den Sport betreffenden Ausführungsregelungen „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ geben wichtige Informationen, was zurzeit möglich ist! Wir versuchen jeweils aktuell auf der Basis der öffentlich verfügbaren Verordnungen und ohne Gewähr auf
