Ab Montag (8. März) können Sportvereine seit wieder kontaktfreies sportliches Training im Freien anbieten. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das in Gruppen von maxinal 20 Personen inklusive Betreuer und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen möglich. Die “10. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt” regelt im §8 “Sportstätten und Sportbetrieb”, was im Sport in Sachsen-Anhat derzeit möglich ist. Das gilt für das gesamte Bundesland, unabhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Landkreisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, die Kontakte weiter einzuschränken. Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs gilt allerdings: 1. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens …
Quelle: Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V. – zum Bericht