Der Deutsche Bundestag hat heute (21. April 2021) einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 beschlossen. Von der bundesweit verbindlichen “Notbremse“ betroffen ist auch der Radsport in all seinen facettenreichen Disziplinen. Auf folgende pandemiebedingte Regelungen muss sich der (Rad-) Sport demnach in den kommenden Wochen/Monaten ab einen Inzidenz-Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt einstellen: Sport ausüben ist weiterhin alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu …
Quelle: Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V. – zum Bericht