Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 7. Mai mit der 12. Landesverordnung neue Freiräume für das Sportreiben in den Vereinen bei Inzidenzwerten unter 100 geschaffen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, gelten für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt die folgenden Regelungen. 1. kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, 2. Sportbetrieb von Berufssportlern, 3. Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes oder einem Landeskader eines Landesfachverbandes des LSB Sachsen-Anhalt e. V. angehören sowie Schüler der Eliteschulen des Sports, 4. Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien …
Quelle: Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V. – zum Bericht